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   OLG Hamm, 25.04.2012 - I-20 U 174/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23432
OLG Hamm, 25.04.2012 - I-20 U 174/11 (https://dejure.org/2012,23432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2012 - I-20 U 174/11 (https://dejure.org/2012,23432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2012 - I-20 U 174/11 (https://dejure.org/2012,23432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 193 Abs. 6; ZPO § 259
    Eine Klage des Versicherers auf Leistung zukünftiger Beiträge ist nach einer länger nicht erfolgten Beitragszahlung zulässig. Mit Anmerkung von Stephan Hütt und Claudia Schmidt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 193 Abs. 6 S. 8; VVG § 193 Abs. 6
    Zulässigkeit der Klage einer privaten Krankenversicherung auf zukünftige Leistung; Rechtsnatur des Säumniszuschlags gem. § 193 Abs. 6 S. 8 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klage des Versicherers auf Leistung zukünftiger Beiträge kann bei erheblichem Rückstand zulässig sein

  • bld.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Klage des Versicherers auf Leistung zukünftiger Beiträge nach einer länger nicht erfolgten Beitragszahlung (Stephan Hütt / Claudia Schmidt; VersR 2013, 345)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Klage des Versicherers auf Leistung zukünftiger Beiträge nach einer länger nicht erfolgten Beitragszahlung (Stephan Hütt / Claudia Schmidt; VersR 2013, 345)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 146/10

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2012 - 20 U 174/11
    In seiner Entscheidung vom 04.05.2011 (VIII ZR 146/10, zitiert nach juris, dort Tz. 15) hat der BGH dies nochmals - für einen Fall des Mietrückstandes - bestätigt.
  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZB 66/02

    Klageweise Geltendmachung der künftig fällig werdenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2012 - 20 U 174/11
    Der BGH hat hierzu entschieden (BGH VIII ZB 66/02), dass eine solche Besorgnis auch dann bestehe, wenn der Schuldner bereits im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zahlungsunfähig sei (BGH a.a.O., juris, Tz. 16 und 17 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.05.2015 - IV ZR 292/13

    Deckungsschutz aus einer Flusskaskopolice für ein Tankmotorschiff: Schiffsunfall

    Bundesweit verwendete Allgemeine Versicherungsbedingungen kann das Revisionsgericht selbständig auslegen (Senatsurteil vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 21/11, VersR 2013, 345 Rn. 10; BGH, Urteil vom 23. Juni 1988 - VII ZR 117/87, BGHZ 105, 24, 27).
  • AG Kleve, 05.06.2020 - 36 C 11/20

    Privater Krankenversicherungsvertrag - Versicherungsprämien

    Auch die Säumniszuschläge sind nicht streitwerterhöhende Nebenforderungen im Sinne von § 4 Abs. 1 ZPO, § 43 Abs. 1 GKG, weil zwischen Säumniszuschlägen im Sinne von § 193 Abs. 6 VVG und Verzugszinsen im Sinne von § 288 BGB kein substanzieller Unterschied besteht und auch Zinsen grundsätzlich Nebenforderungen sind (OLG Hamm, Urteil vom 25.04.2012 - 20 U 174/11 = VersR 2013, 345, 346; a.A.: BSG, Beschluss vom 10.06.2010 - B 2 U 4/10 B, juris, Rn. 14-18).
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